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Vorsorgliche Verfügung, falls Sie sich einäschern lassen möchten | 13 Jul 2006 7:05 |
Sehr geehrter Gast,
es ist zwar im allgemeinen nicht erforderlich, eine Verfügung über den Einäscherungswunsch zu erstellen. Allderdings lässt ein solches Dokument, wenn es sich in die Reihe der Vorsorgedokumente einreiht, keine Zweifel über den Willen des Verstorbenen zu. Daher empfiehlt es sich diese Verfügung bei der Vorplanung gleich mit auszufüllen und den Unterlagen beizulegen.
175-Kremationsverfuegung.pdf (16 KB)
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