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Die Betreuungsverfügung - wer Sie einmal betreuen soll

13 Jul 2006 7:10

Eine Betreuungsverfügung kann sinnvoll sein, wenn für Sie folgendes zutrifft:
  • wenn Sie vorsorgen wollen, falls Sie pflegebedürftig werden, und Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können oder geistig nicht mehr in der Lage sind den Sachverhalt selbst einzuschätzen.
  • wenn Sie für diesen Fall Ihre Betreuung regeln wollen, aber keine ausschliessliche Übertragung Ihres Bestimmungsrechts auf eine Person möchten, sondern lediglich eine Person bestimmen möchten, die sich um die Belange Ihrer Pflege kümmert.
  • wenn Sie vermeiden wollen, dass im oben genannten Fall ein durch das Vormundschaftsgericht benannter Vertreter für Sie über die Wahl des Betreuers entscheidet und Sie stattdessen einer von Ihnen benannten Vertrauensperson im Pflegefall die Betreuung übertragen möchten.


177-Betreuungsverfuegung.pdf (23 KB)