|
|
Die Betreuungsverfügung - wer Sie einmal betreuen soll | 13 Jul 2006 7:10 |
Eine Betreuungsverfügung kann
sinnvoll sein, wenn für Sie folgendes zutrifft:
- wenn Sie vorsorgen wollen, falls
Sie pflegebedürftig werden, und Ihren Willen nicht mehr selbst
äußern können oder geistig nicht mehr in der Lage
sind den Sachverhalt selbst einzuschätzen.
- wenn Sie für diesen Fall
Ihre Betreuung regeln wollen, aber keine ausschliessliche
Übertragung Ihres Bestimmungsrechts auf eine Person möchten,
sondern lediglich eine Person bestimmen möchten, die sich um
die Belange Ihrer Pflege kümmert.
- wenn Sie vermeiden wollen, dass im
oben genannten Fall ein durch das Vormundschaftsgericht benannter
Vertreter für Sie über die Wahl des Betreuers entscheidet
und Sie stattdessen einer von Ihnen benannten Vertrauensperson im
Pflegefall die Betreuung übertragen möchten.
177-Betreuungsverfuegung.pdf (23 KB)
|  |
|
|