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Luftbestattungsverfügung - wenn Sie eine Luftbestattung möchten

13 Jul 2006 7:07

Um eine Luftbestattung durchführen zu können ist es notwendig, dass der Verstorbene diese Bestattungsart wünschte. Daher empfiehlt sich, bereits zu Lebzeiten eine Verfügung zu verfassen, in der dieser Wille niedergeschrieben wird. Für die Luftbestattung ist in jedem Falle eine Genehmigung von amtlicher Seite erforderlich. Es empfiehlt sich wie bei der Patientenverfügung die Erklärung von mindestens einer anderen Personen bestätigen zu lassen, weil so Zweifel an der Echtheit der Bestattungsverfügung vermieden werden. Ausserdem ist es sinnvoll, die Verfügung spätestens alle zwei bis drei Jahre erneut zu unterzeichnen, um den ungeänderten Willen über die Wahl der Bestattungsart zu dokumentieren.


185-Luftbestattungsverfuegung.pdf (15 KB)