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Die Bankkontenvollmacht - damit bei Angehörigen keine finanziellen Engpässe entstehen | 1 Jul 2005 22:18 |
Beim unerwarteten Tod eines Menschen tritt oft die Situation ein, dass Konten des Verstorbenen bis zur Klärung der Erbfolge gesperrt werden. Für Familienmitglieder entstehen hierdurch oft finanzielle Engpässe. Um dies zu verhindern, empfiehlt sich einer Vertrauensperson, beziehungsweise dem Ehepartner für diesen Fall eine Bankkontenvollmacht zu erteilen. Es empfiehlt sich weiter, die Vollmacht von einem Dritten bestätigen zu lassen, um Zweifel an der Echtheit des Dokuments zu vermeiden.
Sollte bereits eine Vorsorgevollmacht verfasst worden sein, die den Zugriff auf Bankkonten mitregelt, ist eine gesonderte Bankkontenvollmacht meist nicht notwendig. Manche Banken erkennen aber Vorsorgevollmachten nicht ohne weiteres an. Daher kann es notwendig sein, eine Bankvollmacht bei der Bank zu hinterlegen.
204-bankkontenvollmacht.pdf (11 KB)
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