Einige Menschen wollen rechtzeitig festlegen, wie sie bestattet werden sollen und wollen dafür bereits frühzeitig finanziell vorsorgen. Eine Bestattung kann hohe Kosten mit sich bringen. Um die Angehörigen bei Eintreten des Todesfalls zu entlasten, schließen einige Menschen für ihre Bestattung daher eine Sterbegeldversicherung oder einen Vorsorgevertrag ab, um im Todesfall die finanzielle Belastung für die Angehörigen gering zu halten. Eine Sterbegeldversicherung ist in der Regel unabhängig vom Bestattungsunternehmen.
Hinweise zur Sterbegeldversicherung
Bei Abschluss der Versicherung ist zu beachten, dass es eine mögliche Wartezeit geben kann, bis die Versicherung greift. Einige Versicherungen schreiben eine Wartezeit vor, die zwischen ein bis drei Jahren liegt, bevor die Versicherung im Sterbefall zahlen würde. Tritt der Todesfall vor Ablauf dieser Zeit ein, wird entweder maximal die Hälfte der Versicherungssumme ausgezahlt, oder es gibt gar keine Abdeckung durch die Versicherung. Einige Versicherungen bieten aber auch einen Sofortschutz an, mit der die Wartezeit entfällt. Die Versicherungssumme beträgt im Regelfall etwa 2.500 bis 10.000 Euro.
Kosten der Sterbegeldversicherung
Die Versicherungsbeiträge für eine Sterbegeldversicherung sind je nach Anbieter unterschiedlich. Auch das Alter des Versicherungsnehmers ist bei Abschluss der Versicherung entscheidend. So bieten einige Versicherungen für einen 40jährigen Mann bereits Policen ab circa 11 Euro pro Monat an, während ein 60jähriger Mann bereits mindestens 23 Euro pro Monat aufwenden muss. Es ist empfehlenswert, einen Vergleich durch einen unabhängigen Versicherungsmakler durchführen zu lassen. Zudem gibt es bereits mehrere Anbieter, die einen Versicherungsvergleich online bereitstellen.
Rechtliche Bedingungen
Tritt beim Versicherungsnehmer die Sozialhilfebedürftigkeit ein, werden Sterbegeldversicherungen, nicht als verfügbares Vermögen angerechnet (§ 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch). Dies ist ein Unterschied zur Lebensversicherung im Erlebensfall. Die laufenden Beiträge zur Sterbegeldversicherung können ebenfalls bei einem Bezug von Sozialhilfe als Mehrbedarf übernommen werden (§ 33 SGB XII). Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sterbegeldversicherungen bieten sollen und keine Versicherungsberatung ersetzen.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Informationen zum Mietrecht im Todesfall.
- Übersicht über verschiedene Vorsorgedokumente.
- Kostenlose Patientenverfügung zum Ausdrucken.