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Todesfall: Was muss nach dem Tod geregelt werden?

Wenn ein Todesfall eintritt, befinden sich Angehörige in einer schwierigen Situation. Trotz der emotionalen Belastung durch die eigene Trauer oder Fassungslosigkeit müssen unter hohem Zeitdruck viele Entscheidungen getroffen werden. Die Checkliste Todesfall erklärt in einer tabellarischen Übersicht, worauf Angehörige nach dem Tod eines Verwandten achten müssen. Die Liste zeigt, welche Schritte nach dem Eintreten des Todes notwendig sind, welche Maßnahmen am wichtigsten sind und welche erst nach der Bestattung geregelt werden müssen. Die zu erledigenden Formalitäten im Todesfall können ebenfalls nachgelesen werden.

Benötigte Dokumente

Nach dem Todesfall wird eine Reihe an Dokumenten benötigt. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören der Totenschein und die Sterbeurkunde. Der Totenschein wird unmittelbar nach dem Eintreten des Todes von einem Arzt ausgestellt. Sollte der Todesfall in der Wohnung eingetreten sein, muss, anders als im Krankenhaus oder im Seniorenheim, ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. Bei dem Arzt kann es sich beispielsweise um den eigenen Hausarzt handeln. Die Sterbeurkunde wird anschließend beim Standesamt beantragt. Der Totenschein und die Sterbeurkunde werden für die Bestattung benötigt, die bei fehlenden Unterlagen nicht durchgeführt werden kann.
Zusätzlich zum Totenschein werden für die Sterbeurkunde der Personalausweis sowie die Personalstandsunterlagen des Verstorbenen benötigt. Bei den Personalstandsunterlagen handelt es sich beispielsweise um die Geburtsurkunde oder die Heiratsurkunde. Eine Sterbeurkunde ist notwendig für die Abmeldung bei der Krankenkasse, für Bankangelegenheiten oder für die Kündigung von Verträgen. Aufgrund dieser zu erledigenden Formalitäten sollten in der Regel fünf bis zehn Sterbeurkunden beantragt werden.

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Ansprechpartner

Als Ratgeber und Ansprechpartner steht den Angehörigen das beauftragte Bestattungsunternehmen zur Seite. Dieses muss je nach Bundesland innerhalb einer Frist von 24 bis 36 Stunden beauftragt werden. Sollte der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten sein oder eine gerichtsmedizinische Untersuchung angeordnet werden, haben die Angehörigen mehr Zeit für die Wahl eines Bestatters.
Das ausgewählte Bestattungsinstitut hilft den Hinterbliebenen die anstehenden Aufgaben zu erledigen und den Überblick zu behalten. Formalitäten wie beispielsweise das Beantragen der Sterbeurkunde beim Standesamt oder die Absprachen mit dem Friedhof werden in der Regel vom Bestattungsunternehmen übernommen. Es sollte aber beachtet werden, dass ein hoher Leistungsumfang des Bestatters auch zu höheren Kosten führen kann. Die Bestatter kalkulieren die Preise selbstständig, daher können diese von Unternehmen zu Unternehmen abweichen. Bei den einzelnen zu erledigenden Posten sollte überlegt werden, ob sie von dem Bestatter übernommen werden sollen oder eigenständig erledigt werden können.

Auswahl des Bestatters

Den richtigen Bestatter zu finden ist keine leichte Aufgabe. Die Beerdigungskosten können je nach Bestatter stark variieren. Es gibt einige unseriöse Anbieter, die versuchen, die Hinterbliebenen zu einem schnellen Abschluss eines überteuerten Angebots zu drängen. In einigen Angeboten von Bestattern werden nur Grundleistungen preislich aufgeschlüsselt. Weitere Leistungen, wie etwa Trauermusik, Trauerbriefe oder in einigen wenigen Fällen auch Überführungen des Leichnams werden zusätzlich berechnet.
Der kostenlose Bestatter Preisvergleich von Bestattungen.de ermöglicht einen schnellen und kostenlosen Überblick über mehrere Anbieter. Die Angebote sind unverbindlich und ersparen den Hinterbliebenen, selbst mehrere Bestatter zu kontaktieren und Preise einzuholen.

Benachrichtigungen

Die engsten Angehörigen und Freunde werden üblicherweise unmittelbar nach dem Trauerfall persönlich informiert. Verwandte oder Freunde können die engsten Angehörigen dabei unterstützen und beispielsweise Telefonate übernehmen. Es empfiehlt sich, in diesem Fall eine Benachrichtigungsliste zu erstellen, damit niemand vergessen wird.
Entfernte Verwandte oder Bekannte können durch eine Todesanzeige in der Zeitung oder durch eine Trauerkarte über den Todesfall informiert werden. Diese Methode ist deswegen geeignet, da die wenigsten Hinterbliebenen die Kraft oder die Zeit haben, jeden persönlich zu informieren. Über diesen Weg kann auch der Termin der Beisetzung bekannt gegebenen und zu einem gemeinsamen Abschied eingeladen werden.
Bei der Erstellung einer Todesanzeige wird der Bestatter oder die entsprechende Abteilung der Zeitung beratend zur Seite stehen und bei der Gestaltung unterstützen. Um die eigene Trauer oder gar die Fassungslosigkeit über den Verlust des geliebten Menschen in Worte zu fassen, nutzen viele Hinterbliebene religiöse oder weltliche Trauersprüche. Diese können auch in den Trauerkarten verwendet werden. Eigene Formulierungen sind ebenfalls möglich.

Nach der Beisetzung

Die eigentliche Beisetzung mit der Trauerfeier bedeutet für die meisten Hinterbliebenen der schwerste Schritt. Ist dieser überstanden, fallen weitere Aufgaben an, die erledigt werden müssen. Diese stellen viele Angehörige vor neue Herausforderungen. Hat der Verstorbenen beispielsweise alleine gelebt, muss die Wohnung gekündigt und aufgelöst werden. Hilfe bieten in diesem Fall auf Haushaltsauflösungen spezialisierte Unternehmen.
Außerdem muss ein Erbschein beantragt und – falls vorhanden – das Testament geöffnet und verlesen werden. Die Aufteilung des Erbes erfolgt nach dem gesetzlichen Erbrecht sowie nach den Angaben des Testaments. Erbberechtigte Familienmitglieder können nicht vom Erbe ausgeschlossen werden und erhalten immer einen gesetzlichen Pflichtteil.

Sonderrechte im Todesfall

Die Rechtssprechung hilft Hinterbliebenen in der Zeit nach dem Trauerfall mit der Bereitstellung verschiedener Sonderrechte. Einige Entscheidungen, die im indirekten Zusammenhang mit dem Todesfall stehen, müssen unmittelbar nach dem Tod eines nahen Verwandten von den Angehörigen getroffen werden. So müssen beispielsweise Verträge des Verstorbenen gekündigt oder dessen Wohnung aufgelöst werden, wenn dies von den Hinterbliebenen gewünscht ist. In vielen Fällen wird dafür eine Sterbeurkunde beziehungsweise der Totenschein benötigt. Zudem gibt es die Möglichkeit für die erste Zeit nach dem Trauerfall Sonderurlaub zu beantragen. Dieser kann beispielsweise auch für den Termin der Beisetzung eingereicht werden.

Hilfestellung im Todesfall

Ein Todesfall wird oft auch Sterbefall genannt. Beide Begriffe bezeichnen den akuten Eintritt des Todes. Stirbt ein Angehöriger, müssen die Hinterbliebenen viele Dinge erledigen. Auf den nächsten Seiten wird eine Hilfestellung gegeben, was im Sterbefall zu beachten ist. Dabei werden wichtige Dokumente und Informationen zum Thema Todesfall bereitgestellt. Für einen besseren Überblick können einzelne Dokumente ausgedruckt werden. Des Weiteren hält der Bereich "Todesfall" eine Übersicht über Urlaubsansprüche im Todesfall oder eine Benachrichtigungsliste zum Download bereit.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Hier nützliche Informationen zum Urlaubsanspruch im Trauerfall lesen.

- Mehr Informationen zum Sonderkündigunsrecht im Todesfall.

- Hier eine hilfreiche Checkliste für den Todesfall herunterladen.

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © David Niblack