Eine Bestattung ist durch die jeweiligen Bestattungsgesetze geregelt. So müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, ehe die Bestattung erfolgen kann. Eine Voraussetzung ist beispielsweise die Leichenschau. Vor jeder Bestattung wird mindestens eine Leichenschau durchgeführt. Der Begriff der Leichenschau beschreibt die Untersuchung eines Verstorbenen. Dabei werden Erkenntnisse über die Ursachen des Todes gewonnen. Eine Leichenschau dient dadurch der zweifelsfreien Feststellung des Todes und hält einen ersten Verdacht über die Todesursache fest. Zudem dient sie auch der Erkennung von Tötungsdelikten.
Inhalte der Leichenschau
Die Leichenschau kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. So kann eine äußere und eine innere Leichenschau durchgeführt werden. Bei einer äußeren Leichenschau wird der Körper des Verstorbenen von außen betrachtet und eventuelle Auffälligkeiten werden notiert. Dabei muss mindestens ein sicheres Todeszeichen erkennbar sein. Zu den Todeszeichen zählen etwa der Eintritt der Totenstarre oder die Ansammlung von Totenflecken am Körper. Eine Nullinie bei einem EKG ist kein sicheres Anzeichen für den Tod. Diese kann durch viele kurzeitige Funktionsstörungen bedingt sein. Sind keine äußerlichen Todesanzeichen erkennbar, kann in einer inneren Leichenschau nach Funktionsstörungen innerhalb des Körpers gesucht werden. Die innere Leichenschau wird auch als Obduktion oder Autopsie bezeichnet.
Zweite Leichenschau
In einigen Fällen wird in den Bestattungsgesetzen eine zweite Leichenschau verlangt. Diese wird besonders bei Feuerbestattungen benötigt. In nahezu allen Bundesländern ist es Vorschrift, vor der Einäscherung im Krematorium eine zweite Leichenschau durchzuführen. Dabei werden die Erkenntnisse der ersten Leichenschau überprüft. Zusätzlich wird nach anderen, nicht in der ersten Leichenschau festgestellten Todesanzeichen und Auffälligkeiten geschaut. Zudem wird auch überprüft, ob der Leichnam in einem guten Zustand ist oder ob der Bestatter die nötige Sorgfalt bei der Versorgung des Verstorbenen vermissen lies. Diese Untersuchungen sind deshalb wichtig, da nach der Einäscherung keine weiteren Untersuchungen möglich sind. Aber auch bei der Beisetzung in einem Sarg kann eine zweite Leichenschau angefordert werden. Dies ist etwa der Fall, wenn beispielsweise neue Indizien für eine andere als in der ersten Leichenschau festgestellte Todesursache bekannt werden. Dann kann eine Exhumierung durchgeführt werden.
Kosten der Leichenschau
Die Kosten der Leichenschau werden den kostentragungspflichtigen Angehörigen in Rechnung gestellt. In der Regel setzen sich die Kosten aus den Gebühren für die Erstellung des Totenscheins, der Anfahrtskosten zum Sterbeort und der Kosten für die Untersuchung des Verstorbenen zusammen. Der Gebührensatz ist in der Gebührenordnung für rzte (GO) festgelegt und beträgt zur Zeit 33,51 Euro. Dazu können Anfahrtskosten berechnet werden, deren Höhe abhängig von der zurückgelegten Entfernung und vom Zeitpunkt des Notrufs ist. Insgesamt sollten die Kosten der Leichenschau unter 100,- Euro liegen. Bei höheren Kosten sollte beim zuständigen Arzt nachgefragt werden.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Hier zum Nachlassverwalter informieren.
- Informationen rund um das Thema Beerdigung.
- Wissenswertes zur Durchführung von Trauerseminaren.
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