Nach einem Todesfall im engsten Familienkreis ist es für die Hinterbliebenen oft schwierig, zum Alltag zurückzukehren. Orte wie die gemeinsame Wohnung oder das Elternhaus sind mit Erinnerungen an den Verstorbenen verknüpft. Für viele Angehörige stellt eine Haushaltsauflösung daher auch eine Möglichkeit dar, die Trauerarbeit zu unterstützen.

Jedes Jahr sterben über 800.000 Menschen in Deutschland. Jeder Verstorbene hinterlässt eine Vielzahl persönlicher Dinge, die in dessen Wohnung oder in dessen Haus aufbewahrt wurden. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies, dass neben der Trauerbewältigung auch die Planung des Verbleibs des Eigentums des Verstorbenen zu bewältigen ist. Es ist sowohl möglich, die Wohnung der verstorbenen Person zu übernehmen als auch eine Haushaltsauflösung vorzunehmen. Bei beiden Varianten müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden.

Wohnungen oder andere Immobilien gehen nach dem Tod des Eigentümers an dessen Erben über. Das gilt auch für die Rechte und Pflichten bei einem Mietverhältnis. Demzufolge müssen die Erben die Miete weiter bezahlen, wenn diese die Wohnung oder das Haus übernehmen möchten. Sollte stattdessen das Mietverhältnis gekündigt werden, kann dies mittels eines Sonderkündigungsrechts getan werden. Diese Möglichkeit muss innerhalb eines Monats nach dem Todesfall des Mieters beim Vermieter wahrgenommen werden. Im Falle einer Erbengemeinschaft, d.h. wenn mehrere Erben ein anteiliges Nutzungsrecht an einer Immobilie besitzen, müssen sich die Erben gemeinschaftlich über den Verbleib der Immobilie einigen.

Bei stark emotional verknüpften Immobilien, wie dem Elternhaus, sind die Meinungen über die Nutzung oft sehr verschieden. Einige Erben verbinden mit einer solchen Immobilie viele Emotionen und Erlebnisse. Dadurch kann sowohl eine Entscheidung für als auch gegen die Eigennutzung fallen. Für einige Hinterbliebene ist die Nutzung emotional nicht mehr möglich. Deshalb werden jedes Jahr zahlreiche Haushaltsauflösungen nach einem Todesfall durchgeführt. Dabei wird das persönliche Inventar sortiert und dabei unterschieden, ob ein Gegenstand von den Angehörigen weiterhin genutzt, ob er verkauft oder letztendlich entsorgt werden soll. Im Anschluss wird das Haus oftmals verkauft.

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