Die Bestattung zu planen kann für die Angehörigen zu einer großen Belastung werden. Die emotionale Anspannung und die Trauer, in der man sich nach einem Todesfall befindet, erschweren die Planung in großen Maße. Zudem bleibt meist nicht viel Zeit, die vielen Dinge in Ruhe zu organisieren, die in einem Todesfall erforderlich sind. Denn der Verstorbene muss aus rechtlichen Gründen bereits nach einigen Tagen beigesetzt werden.
Einige Menschen – besonders in hohem Alter – sorgen vor und organisieren die wichtigsten Umstände ihrer Bestattung bereits zu Lebzeiten. So kann schon festgelegt werden, in welchem Rahmen die Bestattung ablaufen soll. Auch ein Vertrag mit einem Bestatter kann bereits geschlossen worden sein. Dies ist bei unvorhergesehenen Todesfällen nicht möglich, sodass die nächsten Angehörigen die Bestattung planen müssen.
Erster Schritt bei der Planung einer Beisetzung ist, einen Bestatter zu finden. Angehörige benutzen dafür meist ein regionales Branchenbuch oder suchen das nächstgelegene Beerdigungsinstitut auf. Eine weitere Möglichkeit ist das Bestatter-Verzeichnis auf Bestattungsplanung.de. Generell sollten Angebote verschiedener Bestatter eingeholt und verglichen werden, damit ein passender Anbieter mit den gewünschten Leistungen und Preisen gefunden werden kann.
Konkret für eine Bestattung zu organisieren sind unter anderem folgende Punkte: Die Suche eines Bestatters, der Erwerb eines Grabs, die Festlegung der Bestattungsart sowie Versendung von Trauerbriefen. Viele Bestatter bieten an, die Planung der Trauerfeier zu übernehmen. Wenn die Angehörigen dies selbst übernehmen, muss ein Termin für die Trauerfeier festgelegt werden, eine musikalische Begleitung, die Dekoration sowie ein Redner organisiert werden.
Im Todesfall ist die Bestattung selbst allerdings nur eines von vielen Dingen, die erledigt werden müssen. Viele andere Umstände sind zu beachten: Die Wohnung des Verstorbenen sowie laufende Verträge oder Rentenbezüge sind zu kündigen. Die Krankenkasse und das Finanzamt sollten eine Benachrichtigung über den Todesfall erhalten. Auch die Eröffnung des Testaments sowie das Erbe müssen geregelt werden. Bildquelle: © siepmannH / pixelio.de