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A
Allerheiligen: Allerheiligen ist ein christlicher Gedenktag für die Verstorbenen, der am 1. November gefeiert wird. Meist besucht man mit der Familie zunächst eine Messe und geht anschließend an das Grab eines Verstorbenen.
Allerseelen: Gedenktag an Verstorbene, der am 2. November gefeiert wird.
Almwiesenbestattung: Die Asche des Verstorbenen wird auf einer Almwiese beigesetzt oder auf dieser verstreut.
Asche-Amulett: Hierbei handelt es sich um einen Anhänger, der an einer Kette meist um den Hals getragen wird. Es soll den Träger vor allem Bösen bewahren. In den Anhänger wird ein geringer Teil Totenasche eingearbeitet.
Ascheverstreuung: Ascheverstreuungen erfolgen oberirdisch auf dafür ausgebildeten Flächen der Friedhöfe. Zudem können in einigen anderen Ländern auch Asche über Felsen, Wäldern, Wiesen oder Gewässern ausgestreut werden.
Aufbahrung: Nach der Freigabe des Leichnams durch den Amtsarzt und nach der hygienischen Versorgung kann der Verstorbene überblicherweise in einem gesonderten Raum offen oder ausgestellt (aufgebahrt) werden. Die Aufbahrung kann zu Hause, in einer Kirche, beim Bestatter oder einem Aufbahrungsraum am Friedhof oder Krematorium stattfinden, damit die Angehörigen noch einmal Abschied vom Verstorbenen nehmen können. Eine Aufbahrung eines geschlossenen Sarges ist ebenso möglich.
B
Baumbestattung: Die Totenasche wird nach der Einäscherung in einer speziellen Bio-Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt.
Brennsarg oder Feuersarg: Ein spezieller, für die Kremation geeigneter, Sarg ohne Beschläge, der vollständig verbrannt werden kann.
D
Diamantbestattung: Aus der Asche des Verstorbenen wird ein Diamant gepresst. Voraussetzung hierfür ist die Einäscherung. Es wird nur ein Teil der Asche hierfür benötigt. In einem Transformation genannten Prozess wird der Kohlenstoff von der Asche getrennt. Der verbleibende, reine Kohlenstoff wird nun für 4 bis 8 Wochen in einer Presse hohem Druck und hoher Temperatur ausgesetzt. In dieser Zeit entstehen Kristalle, woraus ein Rohdiamant entsteht. Danach kann dieser in verschiedene Formen geschliffen werden. Schließlich kann der Diamant noch zertifiziert und mit einer Identifikationsnummer versehen werden.
E
Erdbestattung: Bestattungsart, bei der der Leichnam in einem Erdgrab beigesetzt wird. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die Leiche in einem Sarg zu bestatten. Frei wählbar ist, ob der Verstorbene in einem Wahlgrab, einem Reihengrab, in einem anonymen Grab beigesetzt werden soll.
Erbrecht: Das Erbrecht ist ein juristisches Teilgebiet, welches Verfügungen über Eigentum nach dem Tod regelt. Als Vorsorgemaßnahme für den Todesfall gibt es die Möglichkeit, ein Testament zu erstellen. In einem solchen Testament kann man schriftlich festlegen, wer im eigenen Todesfall das Eigentum erben soll.
Erbschein: Der Erbschein ist eine Urkunde, die vom Amtsgericht ausgestellt wird. Der Erbschein enthält Angaben über die Erben und deren Verfügung das Eigentum des Verstorbenen betreffend. Der Antrag auf Erstellung eines Erbscheins wird vom Nachlassgericht erteilt.
Einäscherung: Siehe auch Kremation. Der Prozess des Verbrennens eines Leichnams im Krematorium.
Einbalsamierung (Embalming): Vorgang zur Konservierung von Toten. Dabei wird eine ausreichende Menge Konservierungsmittel in die Venen und Arterien sowie in den Bauch- und Brustraum eingeleitet. Hierbei kommt vorwiegend Formaldehyd zum Einsatz.
Exhumierung: Eine Exhumierung bezeichnet das Ausgraben eines Leichnams auf Anordnung der Justiz zur darauffolgenden Untersuchung, um beim Verdacht einer strafbaren Handlung Beweise erheben zu können.
F
Familiengrab: Eine Grabstätte, bei der mehrere Familienmitglieder beigesetzt werden können. Die Familiengräber haben meist eine längere Ruhezeit als Einzelgräber.
Feuerbestattung: Bestattungsart, bei der der Leichnam verbrannt wird. Die übrigbleibende Asche kann beispielsweise in einer Urne beigesetzt oder in ein Kolumbarium gestellt werden.
Flugbestattung: Bei der Flugbestattung handelt es sich um eine Form der Luftbestattung. Sie setzt eine Einäscherung voraus. Danach wird die Asche beispielsweise aus einem Helikopter über See oder Wäldern verstreut.
Friedhofszwang: In Deutschland muss jede Leiche und jede Totenasche auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist mit wenigen Ausnahmen (beispielsweise hohe, geistliche Würdenträger oder eine Seebestattung) nicht erlaubt, die Totenasche außerhalb eines Friedhofes beizusetzen, zu verstreuen etc. Andere Länder haben oft weniger strikte Regeln.
G
Grabkreuz: Das Grabkreuz ist das christliche Symbol für eine Grabstätte. Es wird nach einer Beisetzung häufig übergangsweise auf eine Grabstätte gesetzt, bis der Grabstein angefertigt ist und aufgestellt werden kann.
Gruft: Eine Gruft ist eine gemauerte Grabstätte, die Särge oder Urnen aufnehmen kann. Grüfte werden heutzutage nur noch selten angelegt. Früher dienten sie häufig als Familiengrabstätte.
H
Haingrabstätte: Grabstätte in einem lichten, parkähnlichen Bereich des Friedhofs in Form einer Rasenfläche, umgeben von Büschen und Bäumen.
Herrichten: Vorbereiten des Leichnams zur Bestattung. Dazu gehören: Waschen und ggf. rasieren der Leiche, Einkleiden, Schließen sowie Fixieren des Mundes und ggf. Schminken des Leichnams.
J
Jahresseelenamt: Das Jahresseelenamt bezeichnet die katholische Messe, die ein Jahr nach einer Bestattung ausgerichtet wird. In Gedenken an den Verstorbenen nehmen die Angehörigen zunächst gemeinsam an dieser Messe teil. Anschließend findet oft ein Treffen in familiärem Rahmen statt.
K
Katafalk: Meist schwarz verhängtes Untergerüst für den Sarg zur feierlichen Aufbahrung bei Trauerfeierlichkeiten.
Kenotaph: Ein so genanntes Scheingrab, das keine Gebeine Verstorbener beherbergt. Vielmehr dienen Kenotaphe als Gedenkstätten für berühmte Personen oder besondere Ereignisse.
Kolumbarium: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einer Wandnische beigesetzt. Diese wird nach der Beisetzung meist mit einer Steinplatte verschlossen, die in der Regel eine Aufschrift mit dem Namen des Verstorbenen trägt. In Kolumbarien können – im Gegensatz zu Urnengräbern im Erdreich – Urnen zum Einsatz kommen, die sich nicht zersetzen, sofern Platz für eine Überurne vorgesehen ist.
Kondolenzliste: Auf einer Kondolenzliste können Beileidsbezeugung in einer Liste eintragen werden.Oft wird die Kondolenzliste auch Kondolenzbuch genannt.
Kremation/Kremierung: Einäscherung des Leichnams.
Krematorium: Einäscherungsanstalt. Meist kommunale Einrichtung mit Kremierungsanlage zur Einäscherung von Leichnamen.
L
Leichengift: Bezeichnung für die bei der Eiweißfäulnis entstehenden biogenen Amine, die unter anderem den Verwesungsgeruch von Leichen verursachen.
Leichenpass: Amtliches Dokument. Für die Überbringung zur Beisetzung eines ausländischen Verstorbenen in sein Heimatland ist ein internationaler Leichenpass erforderlich.
Leichenschau: Die Untersuchung des Leichnams zur Bestimmung der Ursache und der näheren Umstände des Todes. Die Leichenschau muss von einem Arzt durchgeführt werden. Er stellt dabei den Totenschein als amtliches Dokument aus. Bei einer Kremation wird eine zweite Leichenschau benötigt.
Leichenstarre: Auch Totenstarre genannt. Bezeichnet die Erstarrung der Muskulatur nach dem Tode. Sie beginnt etwa 4 bis 12 Stunden nach Eintritt des Todes und dauert ca. 48 Stunden.
Leichenwachs: Leichenwachs ist eine schmierig-fettig bis kreidig-körnige Substanz, die sich etwa vier bis sechs Wochen nach dem Tod unter Luftabschluss und feuchter Wärme bildet. Es kommt in feuchtem Lehmboden und im Wasser zu einer schnelleren Bildung. Die Bildung von Leichenwachs ist unerwünscht, weil es die Zersetzung des Leichnams unter Umständen stark verzögert.
Luftbestattung: Die Asche des Leichnams wird durch die Luft verstreut. Dies kann im Flug, aber auch an Felsen oder Steilhängen erfolgen.
P
Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung können vorsorglich Wünsche zu ärztlichen Behandlungsmethoden geäußert werden, falls man zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr dazu in der Lage sein sollte. Die Verfügung muss schriftlich erstellt werden und sollte sich an den Grundsätzen des Bundesministeriums der Justiz orientieren. Als Ergänzung kann der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht beigefügt werden, in der zusätzlich ein Bevollmächtigter ernannt wird. Dieser darf im Falle wichtiger ärztlicher Maßnahmen für den Patienten Entscheidungen treffen.
Pultgrabmal: Pultförmig angeordnetes, schräg liegendes Grabmal, das auf nahezu allen Friedhöfen genehmigt wird, da die Gefahr des Umstürzens durch die Bauweise nicht gegeben ist.
R
Rasengrab: Särge oder Urnen werden in einer Rasenfläche beigesetzt und die Grabstelle wird mit einer flachen und ebenerdig im Boden versenkten Namensplatte oder mit einem Grabstein versehen. Rasengräber können auch anonym sein, also ohne Kennzeichnung der Grabstätte.
Reihengrab: Hierbei handelt es sich um eine Grabstätte, die der “Reihe nach” entsprechend der Abfolge der Todesfälle belegt wird. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist normalerweise nicht möglich.
Ruhezeit: Die Zeit, die ein Verstorbener durch die Friedhofsordnung festgesetzt mindestens im Grab verbleiben muss.
S
Sechswochenseelenamt: Das Sechswochenseelenamt bezeichnet die katholische Messe, die sechs Wochen nach einer Bestattung ausgerichtet wird. In Gedenken an den Verstorbenen nehmen die Angehörigen zunächst gemeinsam an dieser Messe teil. Anschließend findet oft ein Treffen in familiärem Rahmen statt.
Seebestattung: Die Seebestattung setzt eine Einäscherung voraus. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand- oder Salzstein der See übergeben.
Steinmetz: Bei einem Steinmetz wird der Grabstein angefertigt. Viele Steinmetze bieten an, den Grabstein nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. In der Regel dauert es nach der Beauftragung einige Wochen bis Monate, bis der Grabstein fertiggestellt ist. Üblicherweise wird in der Zeit bis zur Fertigstellung ein Grabkreuz an die Stelle des Grabsteins gesetzt.
T
Testament: Das Testament wird häufig auch als "der letzte Wille" oder als "letztwillige Verfügung" bezeichnet. Viele Menschen verfassen ein Testament vorsorglich, um die Verfügung über das Erbe zu regeln. Dabei kann es entweder eigenschriftlich oder öffentlich-notariell erstellt werden. Das eigenschriftliche Testament muss handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden, um wirksam zu sein. Das öffentlich-notarielle Testament liest der Testator einem Notar vor, der es in einem Protokoll festhält. Anschließend wird es im Nachlassgericht zur Verwahrung eingereicht.
Thanatologie: Kunde von der Wiederherstellung des ursprünglichen Aussehens des Verstorbenen, zum Beispiel nach Unfällen, um den Angehörigen eine Aufbahrung und Abschiednahme am Sarg zu ermöglichen.
Totenmaske: Eine Totenmaske ist die vom Gesicht eines Verstorbenen genommene Abformung aus Gips oder Wachs. Sie wird meist innerhalb von vier Stunden abgenommen.
Totenschein: Amtliches Dokument, welches ein Arzt nach der Feststellung des Todes ausstellt und das Hinweise auf die Todesursache gibt.
Ü
Überführung: Die Überführung des Verstorbenen zur letzten Ruhestätte wird im Regelfall von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt, das für den Transport geeignete Fahrzeuge besitzt. Die Überführung kann erst nach der Leichenschau durchgeführt werden.
Überurne: Diese wird auch Schmuckurne genannt. Die Asche des Verstorbenen wird in der Aschekapsel aufbewahrt. Diese Aschekapsel wird in die Überurne bzw. Schmuckurne eingesetzt. Überurnen, die in Erd-Urnengräbern bestattet werden, müssen abhängig von Friedhofsordnung oder Ländergesetz oft biologisch abbaubar sein.
U
Urne: Gefäß zur Aufnahme der Ascherückstände, die bei der Kremation des Toten entstehen.
Urnenanforderung: Schreiben eines Bestatters oder einer Grabstätte an ein Krematorium, um die Totenasche eines Verstorbenen zur Beisetzung anzufordern. Auf die Urnenanforderung hin verschickt das Krematorium die Urne an den Anfordernden – bei größeren Entfernungen auch per Post.
Urnenstele: Urnenstelen sind säulenförmige Gebilde, meist aus Naturstein oder Beton, die freistehend oder neben anderen Stelen im Boden verankert werden und eine oder mehrere Urnen aufnehmen können. Die Urnenkammer wird nach der Beisetzung mit einer Abdeckplatte, die meist den Namen des Verstorbenen trägt, verschlossen.
V
Vorsorgevertrag: Im Vorsorgevertrag wird zu Lebzeiten mit dem Bestatter vereinbart, wie und wo man bestattet werden möchte. Weiterhin werden finanzielle Rücklagen gebildet, um die Bestattung in der gewünschten Form abzusichern und die Durchführung zu gewährleisten.
Vorsorgeversicherung: Versicherung, in die in regelmäßigen Abständen Beiträge eingezahlt werden und die im Todesfall die Bestattungskosten übernimmt.