Oft tritt der Tod eines Menschen unerwartet und plötzlich ein. Da in kurzer Zeit für eine Bestattung aufgekommen werden muss, können zusätzlich zur emotionalen Belastung auch finanzielle Probleme für die Angehörigen entstehen. In einigen Fällen stehen Hinterbliebene bis zum Tod in finanzieller Abhängigkeit von der verstorbenen Person. Zusätzlich können die Konten des Verstorbenen von den Banken gesperrt werden, etwa wenn die Erbfolge der Angehörigen geklärt werden muss. Damit nach dem Tod die Konten von Angehörigen genutzt werden können, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten eine Bankvollmacht einzuräumen.
Was ist eine Bankvollmacht?
Mit einer Bankvollmacht erteilt ein Kontoinhaber einer anderen Person eine Verfügungsberechtigung über ein bestimmtes Bankkonto. Die bevollmächtigte Person kann dadurch im Namen des Kontoinhabers Bankgeschäfte abzuschließen.
Vorteile einer Bankvollmacht
Eine Bankvollmacht bietet folgende Vorteile:
- Klärung der Befugnisse bei einem Todesfall
- Vorbeugung eventueller finanzieller Engpässe
- Vermeidung von Konfliktpotenzial
- Einsetzen einer gewählten Vertrauensperson
Hinweis: Eine Bankvollmacht ist nicht nur für einen Todesfall relevant, sondern kann auch bei Krankheit oder einem Unfall zum Tragen kommen.
Ernennung eines Bevollmächtigten
Die Bankvollmacht kann einer oder mehreren Vertrauenspersonen erteilt werden. Dies ist ratsam, da es passieren kann, dass eine der ernannten Bevollmächtigten aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit hat, die Bank aufzusuchen. In der Regel wird die Vollmacht für die Konten an den Lebensgefährten oder Ehepartner überschrieben. Sie kann aber auch an weitere nahestehende Verwandte oder Freunde ausgestellt werden. Die benannten Personen sollten im Sinne des Verfassers handeln. Daher sollten die Bevollmächtigten sorgfältig ausgewählt werden.
Gültigkeit der Bankvollmacht
Die Bankvollmacht kann auch vor dem Todesfall des Verfassers Gültigkeit besitzen. Dies kann der Fall sein, wenn der Verfasser gesundheitlich eingeschränkt ist oder seinen Willen nicht mehr explizit äußern kann. Auch zu diesem Zweck kann eine Bankkontenvollmacht erteilt werden. Die Bankvollmacht sollte im Beisein eines Zeugen von beiden Seiten unterschrieben werden. Zudem ist es ratsam einen Notar zu beauftragen. Einige Banken können eine Unterschrift in Anwesenheit eines Bankangestellten verlangen. Daher sollten sich Angehörige im Vorfeld mit der Bank in Verbindung setzen, um sich über die jeweiligen Regelungen zu informieren.
Eine solche Vollmacht kann auf Wunsch für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt werden. Auf den Vordrucken einiger Banken lässt sich das Gültigkeitsdatum der Vollmacht festlegen. Zudem hat der Kontoinhaber das Recht die Bankvollmacht zu widerrufen oder einen anderen Bevollmächtigten eintragen zu lassen. Für den Widerruf reicht eine schriftliche Erklärung des Kontoinhabers. Nach Eintritt des Erbfalls kann der Widerruf auch durch die Erben erfolgen.
Rechte des Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte ist dazu berechtigt alle Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung im Zusammenhang stehen, zu tätigen. Sofern es nicht anders vereinbart wurde, darf der Bevollmächtigte über das Guthaben und eingeräumte Kredite verfügen. Weiterhin hat dieser die Erlaubnis, Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen. Nach dem Tod des Vollmachtsgebers kann der Bevollmächtigte Bankkonten und Depots auflösen.
Die Vollmacht erstreckt sich jedoch nur auf Geschäfte, die eng und unmittelbar mit dem entsprechenden Konto in Verbindung stehen. Der Bevollmächtigte verfügt also nicht in gleichem Maße über das Konto wie der Kontoinhaber selbst. Die Vollmacht berechtigt nicht zur Eröffnung weiterer Bankkonten oder zum Abschluss von Kreditverträgen und zum Abschluss von Termingeschäften. Weiterhin ist es nicht möglich eine Untervollmacht an weitere Personen zu übertragen.
Es gilt zu beachten, dass der Bevollmächtigte nur unter Vorbehalt des Erbrechts über das Konto des Vollmachtgebers verfügt. Ist dieser später nicht der Erbe, muss er das abgehobene Geld möglicherweise zurückzahlen.
Alternativen zur Bankvollmacht
Neben der Bankvollmacht existieren weitere Möglichkeiten vorzusorgen. Eine Alternative besteht darin, ein Konto auf den Namen eines Begünstigten einzurichten. Der Erblasser kann somit zu Lebzeiten schon auf das Konto einzahlen. Soll der Begünstigte erst nach Eintritt des Todesfalls über das Konto verfügen, kann bei der Bank ein Sperrvermerk eingetragen werden. Eine andere Möglichkeit ist ein Gemeinschaftskonto in Form eines Order-Kontos. So kann jeder der Inhaber allein und uneingeschränkt auf das Konto zugreifen.
Ausstellen einer Bankvollmacht
Theoretisch ist es möglich, in einem formlosen Schreiben eine Bankvollmacht zu erteilen. Wichtig ist, dass Aussteller und Adressat genau benannt sind. Zudem muss der Geltungsbereich der Vollmacht genau beschrieben werden. Soll der Bevollmächtigte erst nach dem Eintritt des Todes über das Konto des Vollmachtgebers verfügen, muss dies vermerkt werden. Auf dieser Seite können Sie eine Vorlage für eine Bankvollmacht herunterladen.
Formlosen Schreiben werden in der Regel von Banken und Sparkassen aus Sicherheitsgründen nicht anerkannt. Meist kann ein Vordruck des Hauses ausgefüllt und direkt vor Ort von den Beteiligten unterschrieben werden. Im Fall von Direktbanken, die keine Filialen haben, kann oftmals das Formular auf der Webseite der Bank heruntergeladen werden.
Arten der Bankvollmacht
Die Wirksamkeit einer Bankvollmacht im Todesfall kann unterschiedlich gewichtet werden. Die transmortale Bankvollmacht ist auch über den Tod des Kontoinhabers gültig. Somit darf der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers über das Konto verfügen. In Deutschland wird diese Art der Bankvollmacht am häufigsten verwendet.
Bei der prämortalen Bankvollmacht darf der Bevollmächtigte bis zum Todesfall über das Konto des Vollmachtgebers verfügen. Die Vollmacht erlischt automatisch bei Eintreten des Todesfalls. Für Banken ist diese Art der Vollmacht mit dem Risiko verbunden, dass sie über das Versterben des Kontoinhabers nicht informiert werden und der Bevollmächtigte weiter auf das Konto zugreifen kann. Zu Lebzeiten kann außerdem die sogenannte postmortale Kontovollmacht erteilt werden. Diese erlaubt dem Bevollmächtigten erst nach dem Tod des Vollmachtgebers auf das Konto zuzugreifen.
Vorsorgevollmacht
Sollte bereits eine Vorsorgevollmacht verfasst worden sein, die den Zugriff auf Bankkonten mitregelt, ist eine gesonderte Bankvollmacht meist nicht notwendig. Allerdings erkennen manche Banken Vorsorgevollmachten nicht ohne weiteres an. Daher kann es notwendig sein, bei der Bank eine entsprechende Vollmacht zu hinterlegen. Bestattungsplanung.de bietet einen kostenlosen Vordruck zur Bankvollmacht bzw. zur Vorsorgevollmacht an. Diese Vorlage können Sie auf dieser Seite einfach downloaden und bei Bedarf zu Hause ausdrucken und ausfüllen.
Bankvollmacht
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Bankvollmacht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de
Weitere hilfreiche Informationen:
- Muster für eine Bestattungsverfügung.
- Wichtige Informationen zur Betreuungsverfügung.
- Erstellen Sie Ihre eigene Patientenverfügung anhand von Textbausteinen.