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Testament

Der Begriff Testament hat seinen Ursprung im lateinischen Wort "testamentum", das "bezeugen" bedeutet. Dieses Dokument regelt den Erbfall. Darin verfügt der Verfasser über seinen Besitz und hält schriftlich fest, wer im Todesfall mit welchen Anteilen des Erbes bedacht werden soll. Dabei sind jedoch gesetzliche Vorgaben zu beachten, denn es sind Pflichtteile festgelegt. Bestimmte Angehörige müssen daher mit Anteilen des Erbes bedacht werden. Das Testament ist nicht mit dem sogenannten Patiententestament (auch Patientenverfügung) zu verwechseln. Darin wird die medizinische Betreuung im Krankheitsfall geregelt.

Gründe für ein Testament

Stirbt ein Mensch, ohne zuvor seinen letzten Willen verfasst zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolge nach Vorgabe des Erbrechts in Kraft. Diese kann mitunter den Vorstellungen des Verfassers widersprechen und Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verursachen. Die Erbfolge verfügt beispielsweise, dass in einer Ehe ohne Kinder neben dem verbliebenen Ehegatten auch die Eltern erben werden. Es ist ebenfalls geregelt, dass in einer Ehe mit Kindern der überlebende Ehegatte und ebenfalls die Kinder erben. Diese bilden dann eine sogenannte Erbengemeinschaft. Wenn dies nicht dem persönlichen Willen entspricht, sollte frühzeitig der letzte Wille festgehalten werden. Zudem wird ein Testament nötig, wenn ein Teil des Erbes beispielsweise Personen, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind oder gemeinnützigen Organisationen zugesprochen werden soll.

–ffentliches Testament

Das Dokument ist eine einseitige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung, die einer bestimmten Form bedarf. Die Regelung des Erbes tritt erst mit dem Tod des Verfassers in Kraft. Nach dem Gesetz sind zwei ordentliche Formen zulässig. Es gibt die Möglichkeit, ein öffentliches oder ein eigenhändiges Testament zu verfassen. Bei der öffentlichen Form erklärt der Erblasser einem Notar seinen letzten Willen. Dieser ist verpflichtet, den Verfasser so umfassend zu beraten, dass dessen letzter Wille juristisch einwandfrei und unmissverständlich zum Ausdruck kommt. Die Höhe der Kosten des Notars richtet sich nach dem Vermögen des Erblassers. Ein Vorteil dieser Testamentsform ist, dass das Dokument nicht verloren gehen kann und fälschungssicher ist, da es bei dem Notar hinterlegt wird.

Eigenhändiges Testament

Der letzte Wille kann ebenfalls eigenhändig niedergeschrieben werden. Dabei muss das Dokument handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, damit anhand der Handschrift die Identität des Verfassers nachvollzogen werden kann. Wird eine Schreibmaschine oder ein Computer zum Erstellen des Dokumentes genutzt, muss dieses einem Notar übergeben werden, damit es rechtliche Gültigkeit erhält. Das eigenhändig verfasste Testament sollte an einem sicheren Ort hinterlegt werden, an dem es im Sterbefall auch gefunden werden kann. Eine Angabe des Verfassungsdatums ist ebenfalls wichtig. Werden im Laufe der Zeit mehrere Testamente hinterlegt, kann daran das aktuellste Exemplar ermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Testament bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Wichtige Hinweise zu Fragen nach Sterbekassen.

- Wissenswertes zu Kosten einer Sterbegeldversicherung.

- Kostenlose Betreuungsverfügung zum Download.

Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de