Eine Patientenverfügung ist das zentrale Dokument um die eigenen Wünsche hinsichtlich einer zukünftigen medizinischen Behandlung festzuhalten. Diese gilt für Situationen, in denen der Patient seinen Willen nicht mehr selbst mitteilen und somit keine Entscheidungen über die gewünschten Maßnahmen treffen kann. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten. Denn auch wenn Fragen rund um die Themen Krankheit, Sterben und Tod für viele Menschen ein Tabu sind, sind Vorsorgemaßnahmen wichtig und können eine große Entlastung für die Angehörigen sein. Sie können sicher sein, dass der Wille des Patienten beachtet wird.
Tipp
- Aktualität: Die Verfügung sollte in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, ob sie noch den eigenen Anschauungen entspricht. In dem Fall kann sie erneut unterschrieben werden, um die Aktualität zu dokumentieren. Dies sollte etwa alle zwei Jahre geschehen. So besteht im Ernstfall Sicherheit darüber, dass die Patientenverfügung noch auf die aktuelle Situation angewendet werden kann und den Willen des Patienten darstellt.
- Gültigkeit: Nur Angaben, die gesetzeskonform sind, sind für den behandelnden Arzt bindend. Der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe zum Beispiel kann nicht Folge geleistet werden.
- Zugänglich aufbewahren: Die Patientenverfügung am besten so aufbewahren, dass das Dokument schnell gefunden werden kann. Nahe Angehörige oder behandelnde Ãrzte sind darüber zu informieren, dass eine Patientenverfügung vorliegt.
- Beglaubigung: Eine Bestätigung durch einen Notar ist nicht nötig, damit die Verfügung rechtlich bindend ist. Zwingend notwendig sind nur die Unterschrift des Verfassers mit Datum. Eher bietet sich die Mithilfe einer Beratungsstelle oder des Hausarztes an, der die Patientenverfügung bezeugt. So können die Inhalte der Verfügung in den medizinisch adäquaten Formulierungen und individuell zugeschnitten verfasst werden.
- Widerruf: Die Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Entweder schriftlich, aber auch mündlich und non-verbal, etwa durch Handzeichen.
Generell bietet sich die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht an. Somit wird eine umfassende Vorsorge getroffen, damit die eigenen Vorstellungen in Notsituationen, in denen der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann, beachtet werden. Liegt keine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht vor, muss ein gerichtlich bestimmter Betreuer den Willen der betroffenen Person anhand konkreter Anhaltspunkte ermitteln. Dies können vor allem bekannte weltanschauliche Neigungen oder frühere ußerungen des Patienten sein.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Patientenverfügung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
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